recht-in.de Fans:
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Wir wünschen Ihnen Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2012, gleichzeitig verabschieden wir uns von unseren juristischen Inhalten. Wir sagen unseren tausenden Besuchern pro Tag vielen Dank für das entgegengesetzte Vertrauen.
In den nächsten Tagen werden alle Gesetze, Urteile und Kommentare von recht-in.de entfernt, da die Kooperation mit der Salomonia-Datenbank beendet wurde.
Wir konzentrieren uns in Zukunft auf unsere Foren, sowie auf die Suche nach dem richtigen Anwalt, Übersetzer oder anderen Firmen, um Ihr Problem zu lösen. Wir wollen somit in Zukunft vor allem den Kontakt zwischen Fachleuten aus dem juristischen Bereich und den Rechtssuchenden herstellen, sowie einen Austausch über juristische Probleme unter Verbrauchern in unseren Foren bieten. recht-in.de soll dabei weiterhin, dank kostenpflichtiger Einträge der Fachleute in unserem Brachenbuch und Werbeeinblendungen, kostenlos bleiben.
Berechnung der Kosten eines Zivilprozesses erster und zweiter Instanz
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| Wichtige Informationen zum Rechner |
- Geben Sie in das Feld "Streitwert" den Betrag ein, um den
prozessiert wird.
- Markieren Sie das Feld "-10%" wenn Sie die Gebühren für die
neuen Bundesländer berechnen wollen.
- Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten sind, markieren Sie
das Feld "Kläger hat Anwalt" und/oder "Beklagter hat
Anwalt".
- Falls eine Beweisaufnahme erforderlich ist, markieren Sie das Feld
"mit Beweisaufnahme" und geben Sie die geschätzten Kosten hierfür
ein, also Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der
Sachverständigengutachten.
- Das Feld "Berufung" markieren Sie, wenn Sie die Kosten der 2.
Instanz berechnen wollen.
- Wenn Sie die ab 1.1.2002 geltenden Gebühren berechnen wollen, markieren
Sie das Feld "ab 1.1.2002 (Euro)". Sämtlich Ein- und Ausgaben
sind dann in Euro.
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