Berechnung der Kosten eines Zivilprozesses erster und zweiter Instanz
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| Wichtige Informationen zum Rechner |
- Geben Sie in das Feld "Streitwert" den Betrag ein, um den
prozessiert wird.
- Markieren Sie das Feld "-10%" wenn Sie die Gebühren für die
neuen Bundesländer berechnen wollen.
- Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten sind, markieren Sie
das Feld "Kläger hat Anwalt" und/oder "Beklagter hat
Anwalt".
- Falls eine Beweisaufnahme erforderlich ist, markieren Sie das Feld
"mit Beweisaufnahme" und geben Sie die geschätzten Kosten hierfür
ein, also Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der
Sachverständigengutachten.
- Das Feld "Berufung" markieren Sie, wenn Sie die Kosten der 2.
Instanz berechnen wollen.
- Wenn Sie die ab 1.1.2002 geltenden Gebühren berechnen wollen, markieren
Sie das Feld "ab 1.1.2002 (Euro)". Sämtlich Ein- und Ausgaben
sind dann in Euro.
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