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Beitrag von B. Astor vom 04.02.2010 - 15:34:31
Probleme beim Rücktritt
Das Eigentum an einer Eigentumswohnung wurde gegen eine lebenslängliche monatliche Miete und bestimmte Dienstleistungen übertragen.
Das klappte auch mehrere Jahre.
Plötzlich stellte der neue Eigentümer die Dienstleistungen, wie auch die Mietzahlungen ein. Angeblich kein Geld. Rücktritt vom Vertrag wurde erklärt.
Solche Verfahren zur Rückübertragung sollen sehr zäh, vielfach jahrelang laufen. Wegen der unterbliebenen Dienstleistungen musste die Hilfe Dritter gegen Entgelt in Anspruch genommen werden, auch weiterhin.
Für die Zeit nach dem Rücktritt besteht wohl kein Anspruch mehr auf die Geld- und Dienstleistungen. Das Eigentum ist aber noch nicht zurück, kann also nicht anderweitig verwertet werden.
Besteht dennoch Anspruch auf Miete und Schadenersatz für die Dienstleistungen; muss das separat geltend gemacht werden wegen möglicher Verjährung?
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