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Forum(von: unbekannt am: 27.07.2010 um 12:44:57)
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Beitrag von unbekannt vom 27.07.2010 - 12:44:57
Stadtwerke Leipzig

Hallo und schönen Guten Tag!

Ich habe meine monatlichen Abschlagsforderungen direkt von der ARGE Leipzig an die Stadtwerke Leipzig so beantragt, dass die ARGE diese direkt an die Stadtwerke Leipzig zahlt.

Seit 2 Monaten geschieht dies nicht mehr und ich erhalte nunmehr eine Mahnung seitens der Stadtwerke Leipzig. Es kam keine Rechnung oder Zahlungserinnerung sondern gleich eine Mahnung mit Mahnkosten zusätzlich i.H.v.: 5,50 Euro.

Das die Abschläge direkt an die Stadtwerke Leipzig überwiesen werden, geht auch aus meinen ganzen Bescheiden hervor.

Gemäß § 569 Absatz 3 Nr. 2 BGB ist eine fristlose Kündigung bei einer Wohnung ja unwirksam.

Wie sieht es hier mit diesem Sachverhalt aus?

Bitte helft mir...
Herzlichen Dank!
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