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Beitrag von SVL-Rudi vom 31.07.2010 - 14:30:34
Ruhestörung durch Sportverein:
Moin moin,
ich bin der Fußballobmann eines Sportvereines, der sich seit kurzen mit einer recht streitbaren Nachbarin auseinandersetzen muss. Der Sportverein existiert an seiner Adresse bereits seit ca. 20 Jahren und besteht aus einer Sporthalle mit angeschlossenem Vereinsheim sowie zwei Sportplätzen, die nebenbei auch der Grundschule als Sportstätte zur Verfügung stehen. Vor 5 Jahren zog eine Nachbarin in ein Haus, das in direkter Nähe zu den Sportplätzen steht (Entfernung ca. 20m, getrennt durch einen hochgewachsenen Knick). In der letzten Zeit schickt diese freundliche Zeitgenössin und regelmäßig die Polizei und das Amt auf den Hals, weil sie sich in ihrer Ruhe gestört fühlt. Nun ist sie soweit gekommen, dass der Vorstand und der Gemeinderat vorerst beschlossen haben, dass der normale Trainingsbetrieb um 20:00 Uhr beendet werden muss. Das ist natürlich im Herrenfußball nicht praktikabel. Bis 21:00 Uhr wäre ja ok, aber wenn um 20:00 Uhr Feierabend gemacht werden soll, brauchen wir gar nicht erst anzufangen, da mindestens die Hälfte der Mannschaft gar nicht so frühzeitig beim Training erscheinen kann. Gibt es sowas wie ein Gewohnheitsrecht? Ich würde diese Sache eigentlich sehr gerne im gütlichen regeln, aber ein Rechtsbeistand wäre wohl trotzdem sicherlich sinnvoll, oder? Gibt es eigentlich Spezialanwälte für solche Fälle?
Würde mich über Antworten sehr freuen!
Mit zerknirschten sportlichen Grüßen,
Rudi
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