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Änderungstext zum:
PAngV
Preisangabenverordnung
S. 975 BRD-Bundesgesetzblatt Teil I 2010 Ausgegeben am 29.07.2010 Nr. 39 Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts Artikel 4 3. In Ziffer I Buchstabe d Satz 1 der Anlage zu § 6 werden die Wörter „eine Dezimalstelle“ durch die Wörter „zwei Dezimalstellen“ ersetzt.
4. In Ziffer I Buchstabe d Satz 2 der Anlage zu § 6 wird das Wort „ersten“ durch das Wort „zweiten“ ersetzt. betroffen sind: §6a; 1. In § 6 werden die Absätze 7 und 8 die Absätze 6 und 7.
betroffen sind: §6; 2. § 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 6 Abs. 1 Satz 1“ durch die Angabe „§ 6 Absatz 1“ ersetzt. b) In Nummer 4 wird die Angabe „§ 6 Abs. 2 bis 5 oder 8“ durch die Wörter „§ 6 Absatz 2 bis 5 oder 7“ ersetzt. c) In Nummer 5 wird die Angabe „§ 6 Abs. 7“ durch die Angabe „§ 6 Absatz 6“ ersetzt. betroffen sind: §10; |