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Wir wünschen Ihnen Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2012, gleichzeitig verabschieden wir uns von unseren juristischen Inhalten. Wir sagen unseren tausenden Besuchern pro Tag vielen Dank für das entgegengesetzte Vertrauen.
In den nächsten Tagen werden alle Gesetze, Urteile und Kommentare von recht-in.de entfernt, da die Kooperation mit der Salomonia-Datenbank beendet wurde.
Wir konzentrieren uns in Zukunft auf unsere Foren, sowie auf die Suche nach dem richtigen Anwalt, Übersetzer oder anderen Firmen, um Ihr Problem zu lösen. Wir wollen somit in Zukunft vor allem den Kontakt zwischen Fachleuten aus dem juristischen Bereich und den Rechtssuchenden herstellen, sowie einen Austausch über juristische Probleme unter Verbrauchern in unseren Foren bieten. recht-in.de soll dabei weiterhin, dank kostenpflichtiger Einträge der Fachleute in unserem Brachenbuch und Werbeeinblendungen, kostenlos bleiben.
Berechnung der Kosten eines Zivilprozesses erster und zweiter Instanz
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| Wichtige Informationen zum Rechner |
Kosten eines Zivilprozesses
Berechnet werden die Kosten eines Standardfalles. Die Kosten können sich erhöhen, z.B. durch Reisekosten des Anwalts, durch Hinzuziehung weiterer Anwälte, durch mehr als einen Auftraggeber auf der Kläger- oder Beklagtenseite, durch vorgerichtliche Tätigkeiten, Einigung usw.
'Streitwert':
Der Wert des Gegenstandes, um den prozessiert wird. Bitte in Euro eingeben, ggf. mit Dezimalkomma aber ohne Tausender-Trennpunkt.
'Kläger hat Anwalt':
'Beklagter hat Anwalt':
Markieren Sie hier bitte, ob bei der Kostenberechnung kein Anwalt, ein Anwalt oder zwei Anwälte berücksichtigt werden sollen.
'Beweisauslagen':
Geben Sie hier die zusätzlichen Kosten einer etwaigen Beweisaufnahme ein, z.B. Zeugenentschädigungen, Sachverständigenkosten.
'Berufung':
Wenn dieses Feld markiert ist, werden die Kosten eines Berufungsverfahrens berechnet.
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